Rotlichtverstoß anfechten

Rotlichtverstoß anfechten – Welche Strafe erwartet mich bei einem Ampelblitzer?

Überfährt man eine rote Ampel und wird dabei geblitzt, so führt dieses Vergehen deutlich schneller zu einem Fahrverbot bzw. Punkten in Flensburg als bei Geschwindigkeitsverstößen.

Das einfache Überfahren einer roten Ampel führt schon zu Punkten in Flensburg. Kommt dann noch eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung hinzu, so ist man schon bei 2 Punkten und bekommt Fahrverbot für einen Monat.

Hat die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot geleuchtet, so ist hier gleich mit 2 Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat zu rechnen. Die Tatbegehung entscheidet dann darüber wie hoch die Geldstrafe ausfällt, ob es zu einem Führerscheinentzug kommt oder ob man mit bis zu 5 Jahren Haftstraffe rechnen muss (bei Ausnahmefällen mit besonderer Schwere).

Wie schnell werden Punkte bei Rot-Blitzer abgebaut?

Der Punkteverfall ist beim Rot-Blitzer, wie auch bei einem Geschwindigkeitsverstoß davon abhängig, wie viele Punkte man für sein Vergehen erhalten hat. Bei einem Verstoß mit einem Punkt dauert es 2,5 Jahre bis dieser Punkt verjährt ist. Bei 2 Punkten dauert die Verjährung 5 Jahre.

Wann blitzt ein Ampelblitzer?

Ampelblitzer funktionieren in der Regel über eine Induktionsschleife. Treten Veränderungen im Magnetfeld der zwei Schleifen auf, so wird beim Überfahren registriert, wie schnell das Fahrzeug gewesen ist.

Eine alternative Methode ist das Verfahren mithilfe von Piezo-Kristallen. Diese Kristalle sind in einer Messing-Schiene im Boden eingelassen und erzeugen einen elektrischen Impuls, wenn sie sich verformen (bspw. beim Überfahren durch ein Auto). Mithilfe zweier solcher Schienen kann man dann die Geschwindigkeit des Fahrzeugs ermitteln.

Warum blitzt die Blitzer-Ampel mehrfach?

Wer schon mal eine rote Ampel überfahren hat weiß, dass diese in der Regel gleich zweimal blitzen. Aber warum tun sie das? Die Antwort ist ganz einfach. Es kann ab und an vorkommen, dass man die Haltelinie zwar überschritten hat, aber dennoch stehen geblieben ist.

Um diesen Umstand nachweisen zu können blitzen Ampelblitzer gleich zweimal. So kann man nachweisen, dass eine Person die Ampel bei Rot überschritten hat und dass diese Person nicht mehr rechtzeitig stehen geblieben ist.

Wie lassen sich Bußgeldbescheide für die Überschreitung roter Ampeln anfechten?

Viele Leute wissen gar nicht, dass eine Vielzahl der Bußgeldbescheide tatsächlich falsch sind oder inhaltliche Mängel aufweisen.

Aber wie kann man konkret gegen den Bußgeldbescheid vorgehen?

Nachdem man den Bescheid erhalten hat, hat man insgesamt 2 Wochen Zeit, um Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss an die entsprechende Bußgeldstelle gerichtet sein.

Man kann in dem Schreiben an die Bußgeldstelle bereits erläutern, warum man das Schreiben anfechten möchte. Es macht allerdings Sinn, sich juristischen Rat zu holen, um eine wirkliche Erfolgschance zu haben. Ein passender Fachanwalt kann die individuelle Situation schon besser einschätzen und sagen, wie hoch die Erfolgsaussichten sind.

Insgesamt gibt es 3 Kernmöglichkeiten, um den Bußgeldbescheid anzufechten:

Die gängigste Variante ist, die Messung an sich in Frage zu stellen und zu unterstellen, dass das Messgerät nicht ordnungsgemäß funktioniert hat.

Die zweite Variante ist, sich auf den sogenannten Mitzieheffekt zu berufen. Das bedeutet, dass ein Autofahrer losfährt, weil die anderen Autos auf der Nebenspur ebenfalls losfahren und der Fahrer quasi mitgezogen wird.

Die dritte Variante mit der man einen Rotlichtblitzer anfechten kann ist, dass man mit dem sogenannten Augenblickversagen argumentiert. Dieses liegt vor, wenn man nur einen kurzen Moment unachtsam war oder wenn man eine Vollbremsung hätte hinlegen müssen, um vor der Haltelinie zum Stehen zu kommen und durch diese einen Auffahrunfall verursacht hätte.

Technische Fehlerquellen erfordern in der Regel ein Gutachten eines entsprechenden Sachverständigen.