Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid
kostenlos und in kürzester Zeit prüfen.

So funktioniert blitzerhilfe.de

1. Erhalt des Bußgeldbescheides


Als Halter oder Fahrer des Fahrzeuges wird Ihnen auf dem Postweg der Bußgeldbescheid förmlich zugestellt. Bevor Sie den Bescheid bekommen, ist es nicht unüblich, dass Sie einen Anhörungsbogen erhalten.

2. 48 % aller Bußgeldbescheide sind fehlerhaft


Eine hohe Anzahl der zugestellten Bußgeldbescheide ist fehlerhaft. Formale und technische Mängel können eine Messung schnell gänzlich ungültig machen.
Wenn z.B. der Eichschein ungültig ist oder ein mobiler Blitzer nicht nach den Richtlinien und Vorgaben des Herstellers aufgebaut wurde uvm.

3. Fristen beachten für den Einspruch


Nachdem Sie den Bescheid erhalten haben, beginnt eine 14 tägige Frist nach §67 OwiG in welcher Sie Einspruch gegen den Bescheid einlegen können. Der Einspruch muss schriftlich bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

4. Fragen im Formular beantworten und Bußgeldbescheid hochladen


Damit wir Ihnen zeitnah durch die Vermittlung eines fachkundigen Anwalts helfen können, benötigen wir noch ein paar Informationen von Ihnen. Zu diesem Zweck wäre es hilfreich, wenn Sie die Fragen aus unserem Formular beantworten würden.
Sollten Sie sich bei einigen Fragen nicht ganz sicher sein, lassen sich diese Punkte auch später aus den Akten lesen. Wenn Sie den Bußgeldbescheid zur Hand haben, senden Sie uns diesen ebenfalls per Mail zu oder laden ihn am Ende in dem dafür vorgesehenen Formular hoch.

5. Die von uns vermittelten Anwälte prüfen schnell und umfassend


Nachdem Ihre Daten an blitzerhilfe.de übermittelt wurden, vermitteln wir einen fachkundigen Verkehrsrechtsanwalt.
Innerhalb von ca. 24 Stunden nimmt dieser mit Ihnen Kontakt auf, um mögliche Fragen und/oder ein weiteres Vorgehen zu besprechen. Sie können selbstverständlich jederzeit von einer Mandatierung des Anwalts Abstand nehmen.

6. Prüfung durch Sachverständigen bei Erfolgsaussicht


Der Anwalt fordert unter anderem die Ermittlungsakten zu Ihrem Verstoß an und prüft diese gemeinsam mit einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik (SV) auf Ungereimtheiten.
Es erfolgt eine Empfehlung durch den SV, ob der Fall weiter geprüft werden soll. Dazu könnten weitere Dokumente oder Messdaten, welche die „Blitzgeräte„ speichern, notwendig sein. Aus diesen Daten können dann sehr genaue Rückschlüsse zu der Messung getroffen werden.

7. Widerspruch durch Anwalt. Bei Notwendigkeit erfolgt Klageerhebung


Im Anschluss der umfangreichen anwaltlichen Prüfung wird durch den vermittelten Anwalt Einspruch bei der zuständigen Behörde eingelegt, wenn Sie dies wünschen.
Hierzu benötigt der Anwalt die von Ihnen erteilte Vollmacht.

8. Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot abgewandt


Wir geben unser bestes und setzen uns für Sie gegen falsche Bußgeldbescheide zur Wehr.
Bei Erfolg droht Ihnen somit kein Fahrverbot, kein Punkt und auch kein Bußgeld.

Wie erfolgt die Tätigkeit bei blitzerhilfe.de kostenlos?

Die Kosten für die Prüfung des Bußgeldbescheides trägt blitzerhilfe.de. Die Prüfung erfolgt dabei im Rahmen einer Erstberatung durch den vermittelten Anwalt sowie der Durchsicht der Ermittlungsakten durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik.

Werden klare Fehler durch den Anwalt gefunden, führt dies in der Regel zur Einstellung des Verfahrens und es folgen keine weiteren Kosten. Entstandene Kosten trägt die Staatskasse. Sollte von dem Anwalt eine Empfehlung ausgesprochen werden, dass eine tiefgründigere Prüfung vorgenommen werden, und sollten Sie sich dafür entscheiden, so übernimmt die Verkehrsrechtsschutz im Sinne ihrer AGBs die Kosten für den Vorgang. Eine Selbstbeteiligung wird von blitzerhilfe.de erstattet.

Wer prüft meinen Bußgeldbescheid?

Nachdem Sie uns Ihre Informationen haben zukommen lassen, prüft zunächst der von uns vermittelte Anwalt für Sie Ihren Bescheid. Im späteren Verlauf des Verfahrens kommt dann ggf. noch einer unserer Kooperationssachverständigen (Sachverständige für Verkehrsmesstechnik) hinzu.

Wer ist mein Ansprechpartner?

Wir helfen Ihnen dabei eine reibungslose Abwicklung und Koordination zu gewährleisten und vermitteln Ihnen einen Anwalt. Eine rechtliche Tätigkeit, Prüfung oder Beratung erfolgt nicht durch blitzerhilfe.de. In Rechtsfragen wiederum hilft Ihnen der vermittelte Anwalt.

Wann werde ich kontaktiert?

Um erfolgreich Einspruch einlegen zu können, gilt es die Fristen der Behörde einzuhalten bzw. zu beachten. Daher werden Sie im Regelfall innerhalb von 24h kontaktiert. So bleibt Ihnen im Regelfall genug Zeit um im Anschluss alle weiteren Schritte einzuleiten und Entscheidungen für den weiteren Fortgang treffen zu können.