Innerorts zu schnell: Welche Konsequenzen drohen in der Probezeit?

Du hast gerade Deinen Führerschein erhalten und möchtest natürlich sofort losfahren. Wahrscheinlich denkst Du jetzt nicht viel darüber nach, dass Du Dich in der Probezeit befindest und in den nächsten 24 Monaten unter besonderer Beobachtung der Polizei stehst. Aber spätestens, wenn Du wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wirst, wird Dir die Existenz der Probezeit wieder bewusst. Erfahre mehr über Geschwindigkeitsverstoße in der Probezeit in diesem Beitrag.

Fahren unter Bewährung in der Probezeit

Nach dem Erhalt der Fahrerlaubnis tritt jeder Autofahrer in einen zweijährigen Bewährungszeitraum ein, in dem zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, wenn gegen Regeln verstoßen wird. Es gibt zwei Kategorien von Verstößen. Geringfügige Verstöße, sogenannte B-Verstöße, umfassen unter anderem das Fahren mit abgenutzten Reifen, unzureichende Ladungssicherung oder eine überfällige Hauptuntersuchung. Schwerwiegende Verstöße, A-Verstöße genannt, sind beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel, das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss und das Überholen im Überholverbot.

Zu welcher Kategorie gehört es, wenn Du innerorts in der Probezeit zu schnell unterwegs sind? Für die Antwort auf diese Frage ist vor allem wichtig, wie stark Du das Tempolimit überschritten hast. Eine Überschreitung um mehr als 21 km/h zählt als A-Verstoß, das bedeutet, wenn Du in einer 30er-Zone mit mindestens 51 km/h oder bei Tempo 50 mit 71 km/h geblitzt wirst. Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu 20 km/h gelten als mildere B-Verstöße. Aber Achtung: Wenn Du Dir zwei B- Verstöße leistest, werden diese wie ein A-Verstoß behandelt.

Innerorts: In der Probezeit mehr als 21 km/h zu schnell

Neben den Sanktionen, die für alle Fahrer gleichermaßen gelten, gibt es spezielle Maßnahmen für Fahranfänger, die nach A-Verstößen ergriffen werden. Wenn Deine Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als 21 Stundenkilometer über dem Limit liegt, erwarten Dich neben einem Bußgeld von mindestens 143 € eine Verlängerung Deiner Probezeit um 2 Jahre und die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger. Bei geringfügigen Tempoverstößen als Ersttäter hast Du keine Probezeitmaßnahmen zu befürchten. Ein weiterer Verstoß führt jedoch dazu, dass die oben genannten Maßnahmen gegen Dich ergriffen werden. Nach Absolvierung des Aufbauseminars und erneuter Geschwindigkeitsüberschreitung von deutlich überhöhter Geschwindigkeit erhältst Du eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, sich einer verkehrspsychologischen Beratung zu unterziehen. Bei einem dritten A-Verstoß wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen und mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten belegt. Gleiches gilt für 4 bzw. 6 B-Verstöße.

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
bis 10 km/h 58,50 €
11 – 15 km/h 78,50 €
16 – 20 km/h 98,50 €
21 – 25 km/h 143,50 € 1
26 – 30 km/h 208,50 € 1 (1 Monat)*
31 – 40 km/h 288,50 € 2 (1 Monat)
41 – 50 km/h 428,50 € 2 (1 Monat)
51 – 60 km/h 591,50 € 2 (2 Monate)
61 – 70 km/h 738,50 € 2 (3 Monate)
über 70 km/h 843,50 € 2 (3 Monate)

* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Zu schnell in der Probezeit: Einspruch ist möglich

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